Verordnung des Bundesministeriums für finanzen vom 4. oktober 1921 über die abstempelung der nicht sichergestellten schuldver-schreibungen des alten osterreichischen staates
Verordnung des Bundesministeriums für finanzen vom 4. oktober 1921 über die abstempelung der nicht sichergestellten schuldver-schreibungen des alten osterreichischen staates